Der ReinTaler stärkt regionale Wirtschaftsstrukturen
Wer kann beim ReinTaler mitmachen?
Jede/r kann ReinTaler annehmen und ausgeben: Firmen, Vereine, Genossenschaften, Läden und Einzelpersonen. Alle können mit ReinTaler als Zahlungsmittel Arbeitsleistungen und Waren erstehen. Die Annahme von ReinTaler als Zahlungsmittel ist immer freiwillig und juristisch als Gutschein-Verrechnung anzusehen. Ein Anspruch auf Auszahlung der ReinTaler in CHF besteht jedoch nicht.
Teilnehmende Anbieter sind Firmen, Vereine, Genossenschaften und Institutionen, welche mit dem Verein ReinTaler einen befristeten Vertrag abschliessen. Dieser Vertrag enthält eine individuell ausgehandelte Leistungsgarantie. Durch diese Leistungsgarantie ist der ReinTaler gedeckt, d.h. er bekommt so seinen Wert.
Teilnahmebedingung ist, dass der teilnehmende Anbieter in der Region ansässig ist, Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Inhaberschaft eines Betriebs ist mehrheitlich in privater Hand, in der Hand der Angestellten oder genossenschaftlich organisiert. Der Anbieter arbeitet mit einem realen Laden, einer realen Werkstatt, Büro, Produktionsstätte oder Ähnlichem. Gewerbliche Betriebe laufen unter einem eigenen Namen, nicht unter einer Franchise-Marke. Die Organisation ist kein Multi-Level-System. Die Entscheidungen für das Geschäft einschliesslich Marke, Design, Einkauf, Marketing etc. werden von den Inhabern vor Ort getroffen.
Der ReinTaler hat zum Ziel, Ressourcenkreisläufe zu fördern und eine nachhaltige Entwicklung der der Region „oberes Rheintal“ zu begünstigen. Nachhaltigkeit wird dabei ökologisch, ökonomisch und sozial verstanden. In Hinsicht auf Nachhaltigkeit besteht kein Kriterienkatalog. Teilnehmende Anbieter werden bevorzugt, wenn sie sich in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeit bewusst verhalten.
Wie kommt der ReinTaler in Umlauf?
Bei Vertragsabschluss mit dem Verein ReinTaler erhalten die teilnehmenden Anbieter (Firmen, Vereine, Genossenschaften, Institutionen) kostenlos ein Kontingent ReinTaler von 70% ihrer Leistungsgarantie ausgehändigt. Für die Teilnahme ist nichts zu bezahlen. Die Anbieter bringen die ReinTaler in Umlauf, zum Beispiel
- können sie einem/r Kunden/in Wechselgeld in ReinTaler geben, wenn er/sie damit einverstanden ist;
- können sie für den/die Kunden/in ReinTaler gegen Franken eintauschen, bzw. verkaufen;
- verwenden sie eingenommene ReinTaler für private Einkäufe oder für den Einkauf von Vorprodukten oder Dienstleistungen für das Unternehmen
- erhalten Mitarbeitende Lohnanteile in ReinTaler. Hier bieten sich insbesondere Spesenvergütungen, Gratifikationen oder Gewinnbeteiligungen an;
- akzeptieren Einzelpersonen ReinTaler als Bezahlung für Privatverkäufe oder Nachbarschaftshilfe.
Regionalgeld ist ein Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung
Wie wird der Wert des ReinTalers garantiert?
Die teilnehmenden Anbieter hinterlegen den Gegenwert der im Umlauf befindlichen ReinTaler durch vertragliche Leistungsversprechen beim Verein ReinTaler. Damit decken sie den ReinTaler mit ihrem Leistungs- und Warenangebot und es wird sichergestellt, dass für jeden ReinTaler Waren und Dienst-leistungen im entsprechenden Wert erhältlich sind. Eine Hinterlegung von CHF erfolgt nicht. Als Wertmaßstab gilt:
1 ReinTaler = 1 CHF.
Der Verein ReinTaler kann diese Regelung bei starker Inflation oder Deflation des CHF in Absprache mit den Teilnehmenden und anderen ähnlichen Vereinen ändern, um die Wertstabilität der ReinTaler zu sichern. Spätestens bei beschlossener Abkopplung muss durch den Verein ein Warenkorb zur Bewertung des ReinTalers ermittelt und veröffentlicht werden.
Das Kontingent, das heisst die Anzahl der ReinTaler, die total in Umlauf gebracht werden, entspricht der Höhe der Leistungsgarantien teilnehmender Anbieter. 30% des Kontingents verbleiben als Rücklage beim Verein, um die ReinTaler-Projektkosten zu decken, eventuelle Ausfälle zu kompensieren und weitere notwendige Tätigkeiten durchzuführen oder zu organisieren.
Wie ist die Annahme von ReinTaler geregelt?
Im Gegensatz zu herkömmlichen Gutscheinen, wie sie viele Unternehmen ausgeben, werden die ReinTaler jedes teilnehmenden Anbieters auch von allen anderen Teilnehmern 1:1 zum CHF akzeptiert. Damit kann also mit einem ReinTaler-Gutschein von der Gemüsehändlerin auch das Brot beim Bäcker bezahlt werden, die Gutscheine unterscheiden sich optisch nicht. Diese Annahme gilt auch bei Teilnehmer anderer gleich ausgerichteten und zusammenarbeitende Vereine.
In welchem Rahmen ReinTaler von jedem einzelnen Anbieter angenommen werden, ist im Einzelfall flexibel geregelt. Die teilnehmenden Anbieter verpflichten sich gegenüber den anderen Teilnehmenden eine selbst festgelegte Quote an ReinTaler für die eigenen Leistungen und Waren zu akzeptieren. Diese Quote wird durch entsprechende Auszeichnung des Leistungsangebotes öffentlich gemacht. Das heisst, eine Einschränkung auf bestimmte Zeiten, bestimmte Produkte und Leistungen, oder auf bestimmte Quoten (z. B. maximal 50 % der zu zahlenden Rechnung) ist möglich.
Die Akzeptanzquote wird im Teilnehmerverzeichnis des ReinTalers veröffentlicht. Mit der Akzeptanzquote wird sichergestellt, dass die teilnehmenden Anbieter weiterhin ausreichend CHF für die Begleichung ihrer Verbindlichkeiten einnehmen. Die Anbieter bekommen mit der Quote ein wichtiges Steuerungsinstrument für ihre Zuflüsse in ReinTaler in die Hand und können damit erfolgreich wirtschaften. Insgesamt wird eine möglichst hohe Akzeptanzquote angestrebt, um das Vertrauen in den ReinTaler zu stärken und einen möglichst hohen Umsatz zum Nutzen der Teilnehmenden anzuregen.
Wie funktioniert der Verkauf von ReinTaler?
ReinTaler sind als Regionalwährung so konstruiert, dass sie frei handelbar sind. Die Teilnehmer können eingenommene oder als Startkontingent zugeteilte ReinTaler aus ihrer Kasse zum Verkauf anbieten. Um diesen Verkauf zu fördern, wird dabei eine Rabattregelung von 5 und 10 Prozent empfohlen. Dies kann jeder Anbieter selbst entscheiden. Für den/die Kunden/in ergibt sich so eine Kaufkraftsteigerung von 5% oder entsprechend mehr. Das gesamte ReinTaler-Netzwerk profitiert durch diese Rabattmöglichkeit von der steigenden Beliebtheit des ReinTalers.
Beim Verein ReinTaler selbst können keine ReinTaler gegen CHF bezogen werden, da es sich rechtlich um Leistungsgutscheine der teilnehmenden Anbieter handelt.
Der ReinTaler ist mit Leistungszusagen der Teilnehmer hinterlegt
Wie kann der ReinTaler als Marketinginstrument genutzt werden?
Der ReinTaler-Gutschein steht den Teilnehmenden als idealer Werbeträger zur Verfügung. Wer möchte, kann auf dem 1er, 5er oder 10er-ReinTaler (die Stückelung kann sich zur nächsten Projektphase erweitern) kostenpflichtig für das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot werben bzw. das Logo aufdrucken lassen. Dieses Angebot wird jeweils vor dem Drucken neuer Gutscheine den Teilnehmenden vorgelegt. Mit diesen Einnahmen wird der Anteil am Druck der ReinTaler-Gutscheine, Infomaterial und Aufklebern sowie an den Projektkosten gedeckt, welche weiterhin mit CHF bezahlt werden müssen.
Die Werbefläche auf dem ReinTaler bringt den teilnehmenden Anbietern folgende Vorteile:
- Regionalwährungsscheine werden nur innerhalb der Regionen der weiteren zusammenarbeitenden Vereine benutzt, erreichen also eine spezifische stetig wachsende Zielgruppe;
- Da sie für ihren Besitzer einen Kaufwert darstellen, werden Regionalwährungsscheine im Vergleich zu anderen Werbeträgern nicht weggeworfen;
- Die Werbung wird über die Zahlungsmittelfunktionalität von Nutzer zu Nutzerin weitergereicht. Die Zielgruppe verbreitet den Reklameträger also aus eigenem Antrieb, was näher an Mund-zu-Mund-Propaganda ist als andere Werbeformen.
- Werbende Teilnehmer erreichen eine Zielgruppe, die garantiert über Kaufkraft verfügt: Sie hält diese Kaufkraft in Form des Regionalwährungsscheines in Händen, wenn der Schein (und damit die Werbung) sie erreicht!
Der Verein betreibt eine Internetseite mit Visitenkarten der Teilnehmer. Mit diesem öffentlichen Eintrag inklusive einer Darstellung der angebotenen Produktpalette des Teilnehmers ist ein zusätzlicher Marketingeffekt gegeben.
Wie ist der Umgang mit ReinTaler in der Buchhaltung?
Der ReinTaler muss als gewöhnliche Gutschein Einnahme oder Ausgabe verbucht werden.
Was geschieht nach Ablauf der vertraglichen Frist?
Nach Ablauf der vertraglichen Frist wird der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen für die nächste Projektphase verlängert. Teilnehmende Anbieter, die nicht mehr mitmachen möchten, sind verpflichtet, ReinTaler in der Höhe des Startkontingents an den Verein zurück zu geben. Alternativ kann der Gegenwert in CHF oder in Dienstleistung/Waren an den Verein zurückvergütet werden. Diese Regelung dient der Sicherung der Werthaltigkeit und dem Fliessgleichgewicht im Gesamtsystem.
Gleichzeitig mit den Verträgen läuft auch die Gültigkeit der ReinTaler- Gutscheine ab. Die in der Kasse der teilnehmenden Anbieter befindlichen ReinTaler können über Aufkleber mit Hologrammen, welche (gegen einen moderaten Betrag in CHF, entspricht einem Mitgliederbeitrag) beim Verein ReinTaler bezogen werden und für die nächste Projektphase gültig gemacht werden.